Fortbildung im Arbeitsrecht nach § 15 FAO für Fachanwälte

Die Fachanwaltsordnung (FAO) für Rechtsanwälte schreibt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, welche eine Zusatzbezeichnung als Fachanwalt für Arbeitsrecht oder als Fachanwältin für Arbeitsrecht führen vor, dass sie sich jährlich über mindestens 15 Stunden fortbilden müssen. Die Regelung findet sich in § 15 FAO. Dort heißt es:

§ 15 FAO – Fortbildung im Arbeitsrecht

  1. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen. Die hörende Teilnahme setzt eine anwaltsorientierte oder interdisziplinäre Veranstaltung voraus.
  2. Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden.
  3. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.
  4. Bis zu fünf Zeitstunden können im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.
  5. Die Erfüllung der Fortbildungspflicht ist der Rechtsanwaltskammer durch Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen unaufgefordert nachzuweisen. Fortbildung im Sinne des Absatzes 4 ist durch Bescheinigungen und Lernerfolgskontrollen nachzuweisen.

Seit dem Jahre 2000 führen wir unter der Marke „Seminare im Schloss“ – „SiS“ solche Fortbildung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Arbeitsrecht tätig sind, mit steigendem Erfolg durch. Schon die ersten Schwetzinger Arbeitsrechtstage 2000 konnten 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verzeichnen, die Schwetzinger Arbeitsrechtstage 2016 wurden von über 500 Kolleginnen und Kollegen besucht.

Unser Ziel ist es nicht, ein Podium zum Vorführen von Krawatten oder Einstiegtüchern zu bieten, sondern den im Arbeitsrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen Hilfen für die tägliche Arbeit an die Hand zu geben und sie im jeweiligen Rechtsgebiet auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Wissenschaft zu bringen.

Bei den dreitägigen Arbeitsrechtsveranstaltungen werden weit über das gesetzliche Maß hinaus nicht nur 15 Stunden Fortbildung angeboten, sondern in der Regel etwa 30 bei bis zu 25 Vorträgen, die teilweise zeitgleich durchgeführt werden. Damit sind die Schwetzinger Arbeitsrechtstage „weltweit und darüber hinaus“ zur größten Fortbildungsveranstaltung für Arbeitsrechtler geworden.

Besucht wird die Veranstaltung nicht nur von Fachanwälten und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht, sondern auch von Gewerkschaftsvertreterrinnen und Gewerkschaftsvertretern, von Syndici großer Unternehmen wie ABB, BASF, SAP, Commerzbank, Deutsche Bahn, Audi, Porsche, Mercedes-Benz und vielen mehr.

Referentinnen und Referenten sind die führenden Professorinnen und Professoren im Arbeitsrecht, Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs oder der Landesarbeitsgerichte sowie Fachautoren im Arbeitsrecht.

Die Veranstaltungen bei den Seminaren im Schloss heben sich von denen der Konkurrenz durch einen ganz individuellen Service ab. Wir bedienen uns nicht der Hilfe von Zulieferern oder Kat heran sondern machen alles selbst: von der Erfassung der Anmeldung, den Versand der Rechnungen, die Erstellung der Tagungsunterlagen, den Versand der Tagungsunterlagen per PDF, die Begrüßung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Ort, die Versorgung mit Essen und Trinken vom Frühstücksbuffet über das kostenlose Mittagessen bis zum Abendessen und die persönliche Verabschiedung jedes Teilnehmers.

Die Teilnahmebescheinigungen gemäß Paragraf 15 FAO werden den Teilnehmern vom Veranstalter oder seinen Helfern persönlich am Ende der Veranstaltung übergeben und sind vom ersten Tag an von allen Rechtsanwaltskammern ohne Einschränkung anerkannt.

Teilnehmerstimmen:

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schwetzinger Arbeitsrechtstage loben von Beginn an den besonderen individuellen Service und das hohe Niveau der Tagung das schlägt sich nieder in den Beurteilungen der Kolleginnen und Kollegen:

Hallo Herr Kollege Kranz, einer der besten Ratschläge, der mir aus dem Kollegenkreis einmal gegeben wurden, war der, ein Seminar in Schwetzingen zu besuchen. Das müsste vor über 15 Jahren gewesen sein. Damals noch in der FH. Ihre Kinder waren klein und haben manchmal mittags unten in der Mensa gesessen etwas gemalt oder Hausaufgaben gemacht. Ich hatte noch volles Haar und ein paar Kilo weniger. Seither mache ich meine Fortbildungen im ArbR und im FamR in Schwetzingen und habe es nie bereut. Die Leistung und vor allem die Qualität stimmen einfach. Die persönliche Note in Schwetzingen ist nach wie vor geblieben. Eben kein anonymer Massenbetrieb! Ich gebe zu, dass ich zwischendurch auch mal abtrünnig war und Seminare bei der RAK und von Eiden (Sorry!) besucht habe. Das habe ich dann allerdings meist bereut. Man kann immer mal über einen Referenten oder seine Vortragsweise geteilter Meinung sein. Das ist normal und liegt im Auge des Betrachters. Bei jedem Vortrag bisher nahm ich etwas an nutzbaren Informationen mit und darauf kommt es doch schließlich an. Danke für viele Jahre an wertvoller und kurzweiliger Fortbildung! Mit freundlichen kollegialen Grüßen, Robert P. Engelmann, FA FamR, FA Arb

Lieber Herr Kranz, Sie sind einfach genial, sympathisch, schlicht mein Lieblingskollege! Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen um meine Fort- und Weiterbildung. Wenn ich Sie erlebe, freue ich mich jedes Mal auf 's Neue, dass es Menschen gibt, die Mut zu eigenen wirtschaftlichen Entscheidungen haben und sich bei allem Risiko noch für andere einsetzen, die alte Zöpfe abschneiden und einfach nett sind! Danke! Ihr René Moos

Lieber Heiner, es heißt Eulen nach Athen tragen, wenn auch ich mich hiermit in den Chor derjenigen ein-reihe, die Deine Veranstaltungen, ob Fachanwaltskurs oder Fortbil-dungstage, in den höchsten Töne loben. Fachlich, menschlich und im Hinblick auf das "Drumherum" steht SiS schlicht und einfach für Lebens-qualität - und ohne Dich, Heiner, wäre das nicht so. Herzliche Grüße, Martin Bender, FA ErbR, Heidelberg

Sehr geehrter Herr Kollege Kranz, mit den besten Weihnachts- und Neujahrswünschen darf ich meinen Dank für wieder einmal gelungene Schwetzinger Arbeitsrechtstage verbinden. Den Lokalpatrioten freut es sehr, wie Sie die Kurpfalz – ohne jede Übertreibung – zum arbeitsrechtlichen Leuchtturm mindes-tens bundesweiter Strahlkraft gemacht haben. Alles Gute, Karl-Friedrich Gulbins, FA ArbR, Pluta RA-GmbH, Stuttgart

Lieber Herr Kranz, im Namen der Arbeitsrechtler der Kanzlei Bartsch danken wir Ihnen herzlich für die gelungenen Arbeitsrechtstage und Ihr Engagement! Ihnen und Ihrer Familie frohe Weihnachtstage und alles Gute für 2017, Ihr Alexander Hoff (Dr. Alexander Hoff, FA ArbR, Kanzlei Bartsch, Karlsruhe)

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